Hallo liebe Mitstreiter,

in folgendem Paragraphen geht es u.a. darum, dass man Gebäude von außen z.B. von einem öffentlichen Weg, fotografieren darf (Panoramafreiheit), dass man aber der Zustimmung des Eigentümers bedarf, wenn man das Grundstück betritt und das Gebäude von dort fotografiert bzw. in dessen Wohnung fotografiert:

http://www.jotzo-jung.eu/darf-jemand...oeffentlichen/

Wie ist das jetzt für einen Mieter? Muss der erst nach der Erlaubnis seines Vermieters fragen, wenn er innerhalb seiner Mietwohnung fotografiert, da ja der Vermieter der Eigentümer ist?

LG
Waveguide