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Thema: Gummiparagraph?

  1. #1
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    Standard Gummiparagraph?

    Hallo liebe Mitstreiter,

    in folgendem Paragraphen geht es u.a. darum, dass man Gebäude von außen z.B. von einem öffentlichen Weg, fotografieren darf (Panoramafreiheit), dass man aber der Zustimmung des Eigentümers bedarf, wenn man das Grundstück betritt und das Gebäude von dort fotografiert bzw. in dessen Wohnung fotografiert:

    http://www.jotzo-jung.eu/darf-jemand...oeffentlichen/

    Wie ist das jetzt für einen Mieter? Muss der erst nach der Erlaubnis seines Vermieters fragen, wenn er innerhalb seiner Mietwohnung fotografiert, da ja der Vermieter der Eigentümer ist?

    LG
    Waveguide

  2. #2
    Spitzenkommentierer Avatar von ralf3
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    Auch ohne jetzt Jurist zu sein, behaupte ich mal, dass du als Mieter Hausrecht hast und entscheiden darfst, wer bei dir Fotografieren darf oder nicht.

  3. #3
    DCC Admin Avatar von klein_Adlerauge
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    Zitat Zitat von ralf3 Beitrag anzeigen
    Auch ohne jetzt Jurist zu sein, behaupte ich mal, dass du als Mieter Hausrecht hast und entscheiden darfst, wer bei dir Fotografieren darf oder nicht.
    sehe ich auch so.

    LG,
    Heino

  4. #4
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von ralf3 Beitrag anzeigen
    Auch ohne jetzt Jurist zu sein, behaupte ich mal, dass du als Mieter Hausrecht hast und entscheiden darfst, wer bei dir Fotografieren darf oder nicht.
    Genau.

  5. #5
    Förderndes DCC Mitglied Avatar von cdgh
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    In der Tat sehe ich da eine allgemeine Informationslücke.
    In keinem Text habe ich einen Hinweis auf die Unterscheidung zwischen Eigentümer und Besitzer gefunden.
    Die Mietwohnung habe ich ja in Besitz, auch wenn der Eigentümer sonstwer ist.
    Analog dazu ist ja der Unterschied zwischen Fahrer und Halter eines Autos klar geregelt.

  6. #6
    Hardcore-Poster Avatar von CsF
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    Besitzer ist der, der momentan im Besitz der Sache ist. Eigentümer kann sonstwer sein.
    Gummi ist da nichts, wenn man exakt auf die Begrifflichkeiten achtet. Nur die Rechtsauslegung kann gerne mal elastisch sein... je nach Konstellation Richter-Staatsanwalt-Anwalt, aber das ist eine völlig andere Geschichte.

    Fotos von aussen machen kann jeder, das ist klar. Aber das Betreten eines Grundstückes ist wieder eine eigene Sache und bedarf grundsätzlich dem Einvernehmen des Besitzers, ausser es handelt sich um ein Waldgrundstück oder andere Grundstücke die von jedem betreten werden dürfen müssen.

    Mir wäre es neu, dass Fotos der Mietsache in irgendeiner Form verboten sein könnten. Das widerspräche meinem Rechtsverständnis nach auch grundlegend dem Schutz der Wohnung. Vorausgesetzt man ist der Mieter, ansonsten bedürfe es meiner Vorstellung nach nur der Zustimmung des Mieters, da es sich ja um seine Wohnung, also um seine Privatsphäre handelt.
    Genaue Paragraphen habe ich dafür aber nicht parat, ich habe andere Probleme.



    Viel interessanter finde ich momentan diese Neuerung hier: http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2534545.html
    Man lese genau und erschrecke, äähh staune. Bei entsprechender Auslegung könnte das bedeuten, dass man sich für fast jedes Foto einer Person strafbar macht.
    Ich bin mal gespannt auf den Gesetzestext.

  7. #7
    Hardcore-Poster
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    Danke für die Antworten.
    Zitat Zitat von CsF Beitrag anzeigen
    Besitzer ist der, der momentan im Besitz der Sache ist. Eigentümer kann sonstwer sein.
    Gummi ist da nichts, wenn man exakt auf die Begrifflichkeiten achtet. Nur die Rechtsauslegung kann gerne mal elastisch sein... je nach Konstellation Richter-Staatsanwalt-Anwalt, aber das ist eine völlig andere Geschichte.

    Fotos von aussen machen kann jeder, das ist klar. Aber das Betreten eines Grundstückes ist wieder eine eigene Sache und bedarf grundsätzlich dem Einvernehmen des Besitzers, ausser es handelt sich um ein Waldgrundstück oder andere Grundstücke die von jedem betreten werden dürfen müssen.

    Mir wäre es neu, dass Fotos der Mietsache in irgendeiner Form verboten sein könnten. Das widerspräche meinem Rechtsverständnis nach auch grundlegend dem Schutz der Wohnung. Vorausgesetzt man ist der Mieter, ansonsten bedürfe es meiner Vorstellung nach nur der Zustimmung des Mieters, da es sich ja um seine Wohnung, also um seine Privatsphäre handelt.
    Genaue Paragraphen habe ich dafür aber nicht parat, ich habe andere Probleme.



    Viel interessanter finde ich momentan diese Neuerung hier: http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2534545.html
    Man lese genau und erschrecke, äähh staune. Bei entsprechender Auslegung könnte das bedeuten, dass man sich für fast jedes Foto einer Person strafbar macht.
    Ich bin mal gespannt auf den Gesetzestext.
    Frag mich bei solchen Gesetzen, wie sich z.B. Hochzeitsfotografen etc. verhalten sollen... Und wie ist es beim "Venezianischen Maskenzauber", wenn aus Versehen andere Personen draufkommen. Mitbekommen habe ich, dass man nur belangt werden kann, wenn man "hilflose" Personen fotografiert. "Hilflos" ist auch ein dehnbarer Begriff...

    Wie ist es mit dem Fotografieren der Prinzengarde beim Faschingsumzug, wenn da etliche Minderjährige mit dabei sind??

    LG
    Waveguide

  8. #8
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Je nachdem wie die Gesetzestexte formuliert sein werden und wie sie ausgelegt werden, könnte das das Ende der legalen "Street Photography" sein.
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
    >> Einführung | Meine "Uralt" (Stand 2015) Linsenliste | Noch eine Linsenliste | RetroCamera.de (Blog) | Altglasphase : 10
    >> Aktuelle Verkaufsangebote! <<>> Auf EBAY <<

  9. #9
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von Waveguide Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten.

    Frag mich bei solchen Gesetzen, wie sich z.B. Hochzeitsfotografen etc. verhalten sollen... Und wie ist es beim "Venezianischen Maskenzauber", wenn aus Versehen andere Personen draufkommen. Mitbekommen habe ich, dass man nur belangt werden kann, wenn man "hilflose" Personen fotografiert. "Hilflos" ist auch ein dehnbarer Begriff...

    Wie ist es mit dem Fotografieren der Prinzengarde beim Faschingsumzug, wenn da etliche Minderjährige mit dabei sind??

    LG
    Waveguide
    Da es eine öffentliche Veranstaltung ist, ist das fotografieren der Masse als solches gestattet. Man darf nur keine einzelnen Personen gezielt aus der Masse rausgreifen..

    Hilflos bedeutet in diesem Kontext Personen, die ihren Willen dir gegenüber nicht deutlich machen können.

    Beim Faschingsumzug handelt es sich wieder um eine öffentliche Veranstaltung s.o.


    Außerdem ist jeder Paragraph nur so lange dehnbar, bisweilen keine Präzedensfälle vorliegen. Danach ist die Dehnbarkeit, wenn man so will, eher eingeschränkt.

  10. #10
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
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    Zitat Zitat von LucisPictor Beitrag anzeigen
    Je nachdem wie die Gesetzestexte formuliert sein werden und wie sie ausgelegt werden, könnte das das Ende der legalen "Street Photography" sein.
    Macht sich dann das ZDF, ARD und Co. auch strafbar, wenn sie mich nicht fragen? (Bin einmal dort unbeabsichtigt im Titelbild aufgetaucht, mich hats umgehauen).

    Das Gesetz wird in der Praxis nicht durchsetzbar sein. Und die Cameralobby wird das schon zu verhindern wissen
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

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