Ne, ist klar..
zur Not bis vorn Bundesgerichtshof.. oder wohin soll das Deiner Meinung nach führen?
Als Käufer machst Du Dich eigentlich nur lächerlich dabei, stehst vor der Situation Dein Recht durchsetzen zu müssen, womöglich kein Recht zu erhalten und hast dann die Pferde verrückt gemacht und unnütz Kosten produziert, die dann in einer gerichtlichen Streitigkeit ohnehin in einem schnell zwischen schmunzelnden und sich freuenden Rechtsanwälten in einem Vergleich dergestalt ausgehandelt werden, dass jeder seine Kosten selbst zu tragen hat.
Nö, nö... die einzige wirkliche "Waffe" wäre eBay und der Ausschluss des Verkäufers von der Handelsplattform. Hier aber einen Nachweis zu führen, geschweige denn einen solchen Rummel zu vollführen, nur weil jemand "nicht zum Zuge kam".. ist doch wohl eher realitätsfremd.
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Und?
Bei sowas würde ich immer in Berufung gehen... Letzlich ist hier dem vermeintlich regulärem Käufer nichteinmal ein Schaden entstanden.
Nur der Verkäufer wurde nun geschädigt und muss nun einen 2.000 Euro Wohnwagen für 56 Euro rausrücken, obgleich die Auktion, wäre sie weitergelaufen, am Ende sicherlich einen höheren Preis ergeben hätte..
Das also wäre dann "erstrebenswert"?
Sorry, aber so ein Mist führt nur dazu, dass mehr und mehr Leute dort (auch aus anderen Gründen) Altwaren dort gar nicht mehr anbieten.
Nach meiner Ansicht ist das zunächst nur ein Musterbeispiel, wie man aus einem "Diebstahl" zu nennenden Preis, der über die Entscheidung eines Gerichtes zu einer Grundsatzfrage zu Auktionen herbeigeführt wurde, jemandem nachträglich zu seinem Schnäppchen verhilft.. gott bewahre mich vor solchen Mitmenschen und den deutschen Kleinstadtgerichten mit ihren Dorfrichtern.
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Hinnerker, Du sprichst mir aus der Seele.
Will man richtige Auktionen - bei denen der Verkäufer auch echte Mindest-Verkaufspreise angeben muß?
Oder ein Wischiwaschi, bei dem Verkäufer Auktionen ab 1 Euro starten, aber dann bei zu geringen Preisen einfach beenden?
Ich bin für die erste Option - wie es vom Gesetzt vorgesehen ist.
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Da ging es doch gar nicht um einen zu geringen Preis, sondern darum, das der Wohnwagen anderweitig verkauft wurde, wenn ich es recht verstanden habe.
Und es sollte schon noch das Recht eines jeden von uns sein und bleiben, sein Hab und Gut zu verkaufen ausserhalb einer irgendwie gearteten "Schnäppchenjäger-Mentalität der Mitmenschen"..
Hier wurde ja nicht wegen zu geringen Preises verkauft, sondern weil der Freund den Wohnwagen an eine andere Person ausserhalb eBays verkaufen konnte.. die Auktion war ja noch lange nicht beendet.
Zudem möchte ich den mal von uns sehen, der seine 5D MKII auf eBay einstellt, plötzlich einen Käufer aus dem Bekanntenkreis findet, der 1.200 Euro dafür gibt, während das eBay - Angebot bei 56 Euro steht.. was macht er realistischerweise?
Bei allem "Schnäppchen-Jagdwahn" sollte man schon so fair bleiben, das man getreu dem Motto verfährt "Leben und Leben" lassen.. so meine Meinung dazu.
LG
Henry
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Ein Klasse Link, den werde ich des öfteren und ja es ist oft (mittlerweile 5 von 10 abgebrochenen Auktionen) Ebay Nachrichten anhängen!
Wenn ich einen Artikel Ersteigere um 18 Euro der um die 100 Euro als Schnäppchen gilt würde ich sogar 60 geben weil ich kein Unmensch bin!
Mensch Leute wozu ist den Ebay da? Bestimmt nicht dafür um Sachen nach Lust und Laune oder weil man einen anderen Käufer ,obwohl es gesetzlich
schon einen Käufer gibt, gefunden hatt wieder aus der Auktion zu nehmen!
Bei kleinerern Beträgen seh ich das auch so keinen großen Hick Hack zu machen mit Anwalt e.t.c., da reichen wohl Drohungen seitens des Bieters an
den Verkäufer und der Sperrung des Accounts wenn er doch nicht so freundlich wäre den Artikel zu schicken! Letzteres würde ich aber auch nur machen wenn
die Auktion Sekunden vor Schluss beendet wurde (ja vorgestern zum 2. mal erlebt), weil das ist sehr sehr ärgerlich!
"Die Menschen drängen sich zum Lichte, nicht um besser zu sehen, sondern um besser zu glänzen." (Friedrich Nietzsche)
Gesetzlich gibt es zu dem Zeitpunkt noch keinen Käufer sondern eine Kaufinteressenten mit einem Preisvorschlag, bei dem er die Ware abnehmen würde, wäre die Auktion zu dem Zeitpunkt beendet.
Der Vertrag käme zustande, wenn die Auktion beendet wäre und er das Höchstgebot abgegeben hat.
In dem besagten Beispiel des Wohnwagens hat der Verkäufer nur den Fehler gemacht, sie selbst zu beenden und den Kaufinteressenten damit in den Status als Höchstbieter und damit Käufer zu erheben. Wie die Auktion sonst bei einem regulären Ende verlaufen wäre, wissen wir alle nicht.
Aufgrund dieses vom Verkäufer begangenen Fehlers konnte das Gericht überhaupt erst den Kaufinteressenten als schlußendlichen Käufer "einsetzen"...
Es bleibt zunächst abzuwarten, wie die Berufung gegen dieses wirklichkeitsfremde Urteil eines Amtsgerichtes (unterste Abteilung, zuständig für Streitwerte unterhalb 5.000 Euro.. und nicht für Grundsatzfragen..) aussehen wird.
Zudem sorgen solche lebensfremden Dinge dafür, dass das Angebot an Gebrauchtwaren sicherlich zurückgehen wird.
Auch ich verkaufe kaum noch irgendwas über eBay.. weil und das muss auch mal klar gesagt werden, die Käuferseite inzwischen völlig dem Schnäppchenwahn erlegen ist.
Wenn ich z.B. irgendwelche teueren aber auch sehr schweren Teile mit hohen Transportkostenanteil (Midas Mischpulte) über eBay verkaufen würde, so reicht es inzwischen aus, dass der Käufer auch nur ein Haar in der Suppe eines 1979 gebauten Mischpultes findet und schon endet sowas im Fiasko. Dann ist so ein Gerät, dass pro Tour Transportkosten von mindestens 120 Euro nach sich zieht plötzlich mit 240 Euro Kosten belegt, weil der Verkäufer die Ware zurücknimmt/nehmen muss, obgleich da vielleicht nur ein Potentiometer für 1,20 gewechselt werden muss.
Auch lasse ich mich auf Ebay schon lange nicht mehr auf irgendwelche Auktionen ein. Sie sind mittlerweile das uninteressanteste Angebotsformat für mich geworden. Schnäppchen machen geht anders.
Auf jeden Fall sind die Entwicklungen auf eBay insgesamt gesehen - und da stimme ich zu - in die eine als auch die andere Richtung (also Käufer und Verkäuferbenehmen) inzwischen so "irrsinnig" geworden, dass man es meiden sollte. Ebay selbst tut mit seiner Lenkung der Finanzströme und Gebührenstruktur ein weiteres, die Leute zu vergraulen.
Insofern ist es mir eigentlich egal. Ich finde nur, man sollte mal etwas ruhiger werden und sich mal in die Gegenseite hineinversetzen und deren Handlungsweisen auch verstehen.
Diese Pocherei... "ich habe aber einen Preis abgegeben"... sie geht mir ehrlich gesagt auf den Senkel. Dreht man es mal um.. und sieht sich in der Position des Verkäufers, kaum jemand würde den Wahnsinn begehen, bei relativ hochpreisigen Artikeln weit unter Preis zu verkaufen oder auf einen Käufer mit einem vernünftigen Angebot ausserhalb eBays zu verzichten...
Dies kann mir keiner Vormachen, es sei denn er hat es "Dicke" und verkauft aus reiner Mitmenschlichkeit... Und vielleicht sollte sich jeder mal outen mit seinen eBay Namen... oder mal aufschreiben, welche eigenen Absprachen mit einem Verkäufer in einer Kontaktanfrage schon getroffen wurden, aus denen dann gute Deals entstanden sind.
Es ist ein von eBay vorgesehenes Mittel, eine Auktion vorzeitig unter bestimmten Voraussetzungen beenden zu können oder - und das sollte auch mal klar gesagt werden - sein Gebot zurück zu ziehen..
Warum bloß.?
Weil ein Schnäppchenjäger auch zur Probe auf einen Artikel 50.000 Euro bieten kann, ein zweiter ebenso blöd denkt und dann ein 200 Euro Artikel, der bei 150 Euro steht im Schluss-Spurt auf 50.000 Euro hochschiessen kann..
Und ehrlich gesagt.. mich nerven die Leute, die wahlweise nix besseres zu tun haben, als Auktionen mit Sofortkauf Optionen "auszuknipsen"... kaum nachdem sie eingestellt wurden.. statt erstmal etliche Leute das Angebot sehen zu lassen und es auf ihre eigene Beobachtungsliste zu setzen.
Aber ich lasse das besser, denn zum Thema Käufergebahren auf eBay hab ich meine ganz spezielle Meinung.
Sonderbarer Weise ist aber die Erfahrung mit den Abwicklungen auf anderen Plattformen ohne das ganze Regularien-Gedöns sehr viel angenehmer.
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Soweit ich das sehe ich bei Abgabe des ersten Gebotes - und seien es 1 Euro für ein Auto oder ne neue EOS 5D III ein gültiger Kaufvertrag nach BGB abgeschlossen. Das man dann als Verkäufer eventuell gerne aus irgendwelchen Gründen dem Vertrag aussteigen möchte kann ich nachvollziehen.
Allerdings gibt es Gesetze ja nicht zum Spaß. Das scheinen viele nicht so ganz ein zu sehen.
Momentan schleicht sich so ne Kultur ein, man stellt Artikel um 1 Euro ein die man auf keinen Fall unter 1000 Euro verkaufen würde. Wenn der Wunschpreis nicht rechtzeitig erreicht wird, dann beendet man die Auktion. Das ist rechtlich und ethisch meines Wissens und Gefühles nach nicht korrekt.
Auch der Verkauf eines Artikels an zwei Käufer (Bekannter kauft die Kamera offline nachdem online bereits ein Gebot abgegeben wurde) ist so nicht vorgesehen. Wer damit nicht leben kann, darf keine Auktionen als Verkaufsweg wählen. So simpel ist das.
Der Verkäufer sollte einfach einen Mindestpreis setzen - die Möglichkeit ist gegeben.
Alles andere ist ein Zurechtbiegen auf eigene Wünsche abseits von Moral und Gesetz.
Wenn ein Artikel wirklich einen Defekt aufweist, oder geklaut wird, dann streicht man die Gebote - und schreibt dem Höchstbieter direkt ne Mail mit Begründung und der Frage wie man weiter vorgehen kann. So sehen es auch die Geschäftsbedingungen von Ebay vor!
Bei Diebstahl wäre vermutlich eine entsprechende Anzeige bei der Polizei hilfreich falls es zu nachfragen kommt. Einfach zu behaupten die Kamera wurde gestohlen könnte eventuell nicht ausreichen.
Ein Oberlandesgericht hat da auch schon für den Käufer entschieden.
http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286http://www.internetrecht-rostock.de/...ig-beenden.htm
http://testberichte.ebay.de/Vorzeiti...00000004679849
Vielleicht sollte ich noch anmerken: Ich habe bisher noch nie einen Anwalt beauftragt. Alle paar hundert Käufe und Verkäufe liesen sich problemlos auch ohne Drohungen klären :-)
Ich habe auch schon mal einen Artikel unwissentlich trotz genauer Recherche falsch beschreiben, was sich aber mit dem Käufer gütlich einigen lies. Er bekam einen großen Marken-Vergrößerungsrahmen zu einem guten Preis.
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