Moin,
ich kann Willi nur zustimmen.
Denkt an das Raynox-Zoom , das ich vor einiger Zeit vertickt habe, manchmal bietet jemand auf ein Teil und will es unbedingt haben, dann geht eine Auktion ab wie Schmitts Katze, und manchmal dümpelt ein wirklich gutes Angebot ewig vor sich hin und nichts passiert, und das (zumindestens bei mir) mit immer ziemlich genau gleicher Beschreibungsqualität. Ich denke auch das ist zufallsgesteuert. Es gibt sicher immer wieder mal Verkäufer, bei denen man sich nicht sicher ist ob alles mit rechten Dingen abgeht, aber angesichts der Vielzahl der Anbieter sterben die meines Erachtens w.g. zu hoher Preise schnell aus.
Ich versorge mich regelmäßig mit allem möglichen aus der Bucht, klar, manchmal dreht man eine Ehrenrunde mit Rückabwicklung und neuem Versuch, aber i.d.R. klappt die absolute Mehrzahl der Käufe/Verkäufe einwandfrei, ich denke die Mehrzahl der Anbieter bzw. Käufer ist auch gutwillig, manchmal ein wenig unterbelichtet, aber gutwillig. Und wenn man das auch ist findet sich dank der angebotenen Werkzeuge fast immer ein Weg ein Problem zu lösen. Und Käufer, die unberechtigt Ärger machen kommen halt auf die Sperrliste.
Man muss sich nur versuchen antizyklisch zu verhalten, wenn es gerade einen Hype auf irgendwas gibt muss man eben schauen, ob Auktionen laufen in denen diese Suchbegriffe nicht vorkommen oder andere Sammelgebiete bedienen, es geht immer was. Nur darf man sich nicht an ein explizites Objekt, und sei es noch so rar, binden. Es kommt alles wieder, gerade wenn man wie wir Industrieprodukte sammelt, die im Regelfall kein Einzelstück sind. Und wenn es dann so ein Sahnestückchen sein muss - dann muß man eben entscheiden, ob es einem das Geld wert ist. Die Entscheidung steht einem frei, nachher jammern gilt nicht!
Jörg
Ennyn Durin Aran Moria.
Pedo mellon a minno.
Im Narvi hain echant.
Celebrimbor o Eregion teithant i thiw hin.
Aber genau das ist leider falsch
Auch wenn es gängige Praxis ist.
Der VK geht in dem Augenblick, in dem er den Artikel einstellt eine Willenserklärung ein, den Artikel zu dem Preis, der bei beenden der "Auktion" steht, auch zu verkaufen. Beendet er das Angebot vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer(!) und jemand ist zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender, so ist dieser jemand, der ja mit seinem Gebot ebenfalls eine Willenserklärung eingeht automatisch auch der Käufer der Ware.
Der Vertrag ist auch mit vorzeitigem beenden geschlossen und muss von beiden Seiten erfüllt werden.
Es gibt da nur sehr wenige Ausnahmen (z.b. Haus für einen EUR usw..) und die Ebay Richtlinien sind auch nicht rechtsverbindlich, ebay ist in solchen Fällen also außen vor und hat garnix zu melden.
Der VK muss beweisen, das der Artikel unbrauchbar geworden ist.
Der Käufer hat in solchen Fällen eigentlich (fast) immer einen Schadenersatzanspruch. Das kann sogar so weit gehen, dass man einen rechtlichen Anspruch auf ne 2500EUR Kamera hat, auf die man nur 250EUR geboten hatte. Oder halt Schadenersatz, wenn man diese Kamera dann für 2500EUR neu kaufen müsste.
Ebay ist kein Spielplatz und leider belassen es die meisten dabei, ein langes Gesicht zu machen anstatt den Verkäufern mal einfach ne Frist auf Erfüllung des Vertrages zukommen zu lassen...
Danke für die wertvollen Hinweise.
Falls ich mal ein Angebot vorzeitig, aber trotz bereits bestehender Gebote beenden muss, weiß ich nun, was zu beachten ist.
gut Licht! wünscht Willi alias praktinafan!
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Kameras: EOS 5D + 6D · Fujifilm X20 + jede Menge Analog-Graffl, vor allem Praktina
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idealerweise hat man jemanden der das letzte gebot abgibt, bevor man die auktion beendet....
ist zwar lt. ebay richtlinien nicht ok, aber schützt einen wenigstens vor etwaigen problemen.
Die Frage ist, ob man wegen eines Streitwertes von wasweißich €40,- einen Anwalt einschaltet, wenn der Verkäufer sich nicht dran hält...
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause.
Leica-, NEX-, EOS- und Nikon-Shooter (M8, Digilux 2, NEX-7 & 3, 5D, 300D, Nikon 1 V1, Nikon D3100, Fuji S2 Pro, Nikon D1), Sigma DP1s
und viele Linsen (Leica R & M, Zuikos, Nikkore, Voigtländer, Rokkore, Hexanone etc.) sowie einiges an anderen digitalen und analogen Kameras.
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Wenn ich daran denke, was ich alles für Rechte habe: ich könnte meinem Nachbarn das Leben zur Hölle machen, ebenso eine Menge Streß meinem Arbeitgeber und wenn ich wollte, sogar meiner Frau, den Kindern usw. Ja, ich habe da eine Menge Rechte und Anwälte warten nur darauf, meine Rechte durchzusetzen. Gott sei Dank gibt es genügend Menschen, die vorziehen, einfach den Frieden zu wahren. Aber ja, wer will, kann seine Rechte einfordern...
der streitwerk kann schell sehr viel höher ausfallen, als einem lieb ist und ist nicht aus den betrag des letzten gebotes begrenzt.
ein bekannter von mir hat vor langer zeit mal seine wenig genutzte Nikon D700 eingestellt, es gab gebote darauf.
dummerweise kam ihm dann die idee, die cam doch behalten zu wollen und er hat die auktion beendet.
das hat ihn 750EUR anwalts und gerichtskosten + die kamera gekostet, die er abgeben musste.
und das letzte gebot stand bei um 250EUR. hat sich für den Käufer voll gelohnt würd ich sagen.
die kamera wäre er auch bei deutlich weniger als diese 250EUR los gewesen.
man muss nur mal an den richtigen geraten, schon macht man ein langes gesicht.
Noch ein bisschen dazu gelernt, Danke für die Infos.
Na, ich würde sagen, dass dieser Kläger eine kranke Seele hat und des Lebens nicht wirklich froh sein kann. Echt traurig.
Ein Fall für den Pastor - oder den Psychiater, also wirklich. Unglaublich!
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