Eben doch.. für die Zeit des Laufes und in diesem Kontext sind es mit ihrer Teilnahme Personen öffentlichen Interesses (nicht öffentlichen Lebens), bis hin zum Sieger des Laufes, über die eine Bildberichterstattung erlaubt ist. Dies war schon in dem Beispielsurteil klar erkennbar, wie dies juristisch gesehen wird.
Gerade ein Sieger (und das kann jeder sein bei einem Lauf), muss davon ausgehen, nach dem Lauf im Mittelpunkt zu stehen und will dies ja auch, sonst würde er vermutlich in seinem Kämmerlein bleiben.