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Thema: Eine Bitte um die vorsichtige Einschätzung einer Rechtslage

  1. #1
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    Standard Eine Bitte um die vorsichtige Einschätzung einer Rechtslage

    Hallo zusammen,

    ich habe den gleichen Text auch ins Fuji X Forum gestellt, möchte aber so viele Meinungen wie möglich dazu haben. Daher entschuldigt bitte dieses doppelte Posten, das mache ich sonst nicht.

    Da ich weiß, dass sich hier auch einige professionelle Fotografen "herumtreiben" und sich dieses Forum auch durchaus mal mit juristischen Aspekten der Fotografie befasst bitte ich um eine Meinung zu folgendem Sachverhalt.

    Ein professioneller, selbständiger Fotograf bietet im Rahmen seines Gewerbes auch Workshops und Fotokurse mit verschiedenen Inhalten an. In diesem speziellen Shooting geht es um das Ablichten eines Models vor verschiedenen Autos unter freiem Himmel, wenn ich richtig informiert bin, irgendwelche Oldtimer, tut aber auch nicht wirklich was zur Sache. Zum Modeln für diesen Workshop spricht er bei einem Hundespaziergang eine sehr attraktive junge Frau an und fragt sie, ob sie nicht an so etwas teilnehmen möchte. Es geht nicht um erotisches oder Teilakt. Sie, keinerlei Modelerfahrung aber interessiert am Nebenverdienst, sagt zu, man verabredet sich zum Shooting und trifft sich an den besagten Autos. Es nehmen mehrere Teilnehmer an dem Workshop teil, ausschließlich männlich und gesetzteren Alters.

    Es gibt, und das stört sie sofort, keinen Sichtschutz, hinter dem sie sich umziehen und dabei nicht von den Teilnehmern gesehen werden könnte. Petrus meint es aber gut an dem Tag und das Shooting fällt zwei Stunden vor dem regulären Ende buchstäblich ins Wasser, da es im Grunde ununterbrochen regnet. Eine vorherige Bitte um einen Outfit-Wechsel lehnt sie mit Hinweis auf den Regen ab. Trotz des Wetters werden vor dem Abbruch einige Bilder gemacht. Der Fotograf bricht aus Sorge um sein Equipment das Shooting dann ab. Die Dame erhält ihr Geld, hakt das als Erfahrung ab und denkt sich nichts weiter dabei.

    Bei einem Gespräch danach berichtet der Fotograf, dass einige Teilnehmer unzufrieden gewesen wären, weil sie(!) das Shooting ja abgebrochen hätte. Dem Hinweis, dass er den Abbruch initiiert hat, widerspricht der Fotograf nicht, und das Gespräch ist beendet. So weit, so gut, das war jetzt die Vorgeschichte.

    Ein paar Monate später schreibt der Fotograf die Dame wieder an, für einen weiteren Workshop an der gleichen Location. Das "Model" sagt abermals zu und man verabredet sich wieder für diesen Workshop. Allerdings wird schon vor dem Workshop von drei Outfitwechseln gesprochen. Es gibt keinerlei Vereinbarung über ein Honorar.

    Der Tag des Workshops rückt näher und das Model (ich nenne sie jetzt der Einfachheit halber mal so, betone aber, dass sie keine Modelerfahrung hat) bekommt angesichts der Erfahrungen vom ersten Workshop ein ungutes Gefühl, vor allem hinsichtlich der Outfitwechsel. Da sie sich ohnehin an dem Tag nicht gut fühlt und ihr auch noch jemand ins Auto fährt lässt sie sich von ihrem Lebensgefährten als krank entschuldigen. Der Fotograf regt sich tierisch auf und fordert den Lebensgefährten auf sie dorthin zu bringen, der das ablehnt. Daraufhin ruft der Fotograf sie mehrfach an und schreibt sie per Whatsapp an, wann sie denn kommen würde. Eine Frage nach ihrem Gesundhetszustand bleibt aus. Tut zwar nichts zur Sache, ermöglicht mir aber eine Einschätzung seiner sozialen Kompetenz. Das Model blockiert den Kontakt daraufhin. Tage später ruft der Fotograf mit unterdrückter Nummer das Model an und macht sie total zur Schnecke, auch auf unterstem Niveau, spricht von vierstelligen Schadenersatzforderungen usw...

    Das Model ist verständlicherweise eingeschüchtert und fürchtet einen Rechtsstreit.

    Folgende Anmerkungen sind meiner Meinung nach wichtig. Weder für das erste noch das zweite Shooting gibt es irgendeinen schriftlichen Vertrag, weder zur Dienstleistung des Modelns noch zur Verwendung der Bilder. Zum zweiten Termin gibt es ein paar Whatsapp-Nachrichten, die die Terminabsprache beinhalten, aber weder Honorar noch Bildrechte thematisieren.

    Das ergibt für mich als juristischem Laien ein paar Fragen/Gedanken

    - angesichts des nicht vorhandenen Vertrags halte ich jegliche Schadenersatzforderungen für absurd. Oder?

    - wie sieht es mit den Bildrechten vom ersten Shooting aus? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.

    - durch den fehlenden Vertrag fühlt sich das für mich nach Schwarzarbeit an. Das muss sich das Model natürlich auch vorwerfen lassen.

    - der Fotograf ist durchaus renommiert zu nennen, ist sowas ein gängiges Gehabe?



    Ich bitte einfach mal um eure Meinungen dazu.



    Vorab schon mal vielen Dank an die, die sich die Zeit nehmen!
    Gruß
    Rolf
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  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Xali
    Das ergibt für mich als juristischem Laien ein paar Fragen/Gedanken

    - angesichts des nicht vorhandenen Vertrags halte ich jegliche Schadenersatzforderungen für absurd. Oder?

    - wie sieht es mit den Bildrechten vom ersten Shooting aus? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.

    - durch den fehlenden Vertrag fühlt sich das für mich nach Schwarzarbeit an. Das muss sich das Model natürlich auch vorwerfen lassen.

    - der Fotograf ist durchaus renommiert zu nennen, ist sowas ein gängiges Gehabe?
    Schwierig, da eine Einschätzung vorzunehmen, aber ich versuch es mal.

    Generell können Verträge auch mündlich geschlossen werden und wenn konkludentes Handeln beim Model (wie im ersten Fall, dem verregneten Shooting) auch vorliegt, so kann man schon von einem "Vertrag" reden zumal sie eine Entlohnung für ihre Dienste im ersten Fall angenommen hat.

    - Bildrechte: Gibt es eigentlich keine... denn wenn dieser Workshop nur dazu diente, Amateur-Fotografen zu unterweisen oder ihnen die Arbeit zu zeigen, so ist damit noch lange kein Veröffentlicheungsrecht verbunden.
    (falls das Deine Frage war....?) Die Fotos darf nach meiner Einschätzung daher nur der jeweilig teilnehmende Fotograf für sich privat verwenden, denn nur dazu dürfte sich das Model bereit erklärt haben. Auf andere Dinge hat Sie ja keinen direkten Einfluß und wurde - wenn ich es recht verstehe - auch im unklaren gelassen (unterstelle ich jetzt einmal!)

    Nach meiner Einschätzung aber muss für den "Folge-Termin" überhaupt gar nichts befürchtet werden, denn wenn weder eine "Honorar-Vereinbarung" vorliegt, die Art und Umfang ihres Engagements regelt und lediglich ein Termin in der Welt ist dem sie zugesagt aber aus normalen Lebensumständen (Unfall, Krankheit oder sonstiges) nicht nachkommen kann, so hat der organisierende Fotograf halt damit zu leben.

    Das Model machte diese Zusage aus "Spaß an der Freude"... sie ist nicht an irgendwelche Weisungen des Fotografen gebunden. Er ist es ja, der mit seinem "Workshop-Angebot" primär ein geschäftliches Interesse verfolgt. Wie jeder Unternehmer muss er eben auch mit dem Risiko leben, das ein Termin nicht eingehalten werden kann.

    Anderenfalls hätte er ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, für dieses Vorhaben eine "Model-Agentur" einzuspannen und sich nach den Setcards geeignete Kandidatinnen auszusuchen, sowie gegebenenfalls Vertretungen organisieren zu können.

    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird das "Gehabe" des Fotografen sicherlich nicht standhalten...

    Zudem ist im Hinblick auf "Schwarzarbeit" des Models ohnehin fraglich, ob es sich hier nicht eher um eine Aufwandsentschädigung als um ein echtes Honorar im ersten Fall gehandelt hat.
    Und auch wenn, wäre es völlig egal, weil in steuerrechtlicher Hinsicht niemand wissen kann, ob das Mädel diese "Extra - Einnahme" nicht in ihrer Steuererklärung angegeben hat.

    Insofern alles nur "Bluff".

    LG
    Henry
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  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Wie ich das als juristische Laiin sehe:

    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    - angesichts des nicht vorhandenen Vertrags halte ich jegliche Schadenersatzforderungen für absurd. Oder?
    Auch eine mündliche Absprache ist ein gültiger Vertrag. Das Problem besteht allenfalls darum, diese Absprache zu beweisen.
    Selbst ohne mündliche Absprache kann ein gültiger Vertrag geschlossen werden, wenn beide Parteien entsprechend handeln. Beispiel: Im Supermarkt stellt der Verkäufer seine Waren in das Regal, der Kunde legt die ausgesuchte Ware auf das Kassenband und zahlt. Damit wird ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, ohne dass ein Schriftstück unterzeichnet wurde und ohne dass ein Wort gefallen ist. Dies läuft unter dem Begriff "konkludentes Handeln".

    Bei beiden Shootings dürfte es zwar schwer sein, den Wortlaut der mündlichen Abmachung zu beweisen, aber konkludentes Handeln liegt eindeutig vor:
    - Beim ersten Mal hat sie sich zum Ablichten postiert und Geld genommen.
    - Beim zweiten Mal hat sie durch die Krankmeldung die vorherige Zusage bestätigt.

    Die Schadenersatzforderungen dürften allerdings tatsächlich unbegründet sein.
    Da hier scheinbar keine Vereinbarungen getroffen wurden, dürfte das gesetzliche Recht zur Anwendung kommen, und dort hat der Arbeitgeber keinerlei Schadenersatzansprüche von einem kranken Angestellten (Wenn er ihm allerdings nachweisen kann, sich krank zu melden, ohne krank zu sein, d. h. blau zu machen, sieht das womöglich anders aus. Dieser Nachweis ist aber schwer zu führen, solange der Angestellte sich nicht selbst verrät.). Hier bewege ich mich aber auf dünnem Eis, da ich nicht weiß, ob hier das Arbeitsrecht oder andere Vorschriften zum tragen kämen.

    - wie sieht es mit den Bildrechten vom ersten Shooting aus? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
    Sie hat Geld für das Modeln genommen. Daher liegen die Bildrechten bei dem/den Fotografen, die bezahlt haben (Vertrag per konkludentem Handeln). Über das normale hinausgehende Nutzung (z. B. in einer Werbekampagne) dürfte damit nicht eingeschlossen sein, die Präsentation z. B. auf Facebook hingegen schon.
    Thema schriftliche Vereinbarung: Siehe oben.

    - durch den fehlenden Vertrag fühlt sich das für mich nach Schwarzarbeit an. Das muss sich das Model natürlich auch vorwerfen lassen.
    Ob Vertrag oder nicht, ist egal, Schwarzarbeit liegt vor, wenn sie Geld genommen hat, ohne Sozialabgaben abzuführen.
    Das erste Mal, wo sie spontan angesprochen wurde, dürfte das als freundschaftliche Hilfe, für die es eine kleine Belohnung gegeben hat, durchgehen. Hier war nichts geplant, und der Verdienst stand vermutlich nicht im Vordergrund.
    Beim zweiten Mal ist auf Grund der Krankmeldung kein Geld geflossen.
    Daher handelt es sich mMn. nicht um Schwarzarbeit.
    Siehe z. B. hier.

    - der Fotograf ist durchaus renommiert zu nennen, ist sowas ein gängiges Gehabe?
    Ich hoffe mal nicht, dass das gängig ist.

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  6. #4
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Ob Vertrag oder nicht, ist egal, Schwarzarbeit liegt vor, wenn sie Geld genommen hat, ohne Sozialabgaben abzuführen.
    Das erste Mal, wo sie spontan angesprochen wurde, dürfte das als freundschaftliche Hilfe, für die es eine kleine Belohnung gegeben hat, durchgehen. Hier war nichts geplant, und der Verdienst stand vermutlich nicht im Vordergrund.
    Beim zweiten Mal ist auf Grund der Krankmeldung kein Geld geflossen.
    Daher handelt es sich mMn. nicht um Schwarzarbeit.
    Siehe z. B. hier.


    Ich hoffe mal nicht, dass das gängig ist.
    Nunmal langsam... nicht alle Nebeneinkünfte sind sozialversicherungspflichtig wenn sie unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen !Da wir aus den Ausführungen keinerlei Informationen über ihren Status (Studentin, Schülerin, Hausfrau etc..) bekommen haben, gelten bestimmte Freigrenzen für nebenberufliche Tätigkeiten die von der Sozailversicherungspflicht ausgenommen sind.
    IMHO ist hier davon auszugehen, da die Dame das wohl nicht "berufsmäßig" im Rahmen einer Anstellung oder sonstigem "Haupterwerb" machte.

    Die Schlußfolgerung das diese "Peanuts" keinerlei Relevanz haben, ist zwar richtig, aber sozialversicherungspflichtig ist so eine Geschichte erst ab - meine ich mich zu erinnern - 2.400 Euro jährlich. Deshalb wehre ich mich gegen die Verknüpung es sei Schwarzarbeit, weil keine Sozialabgabe abgeführt worden sei (was aber wohl auch nur die Dame selbst weiß).

    Und diese 2.400 Euro wird das Model durch ihre einmalige Aufwandsentschädigung/Nebentätigkeitsentlohnung sicherlich nicht erhalten haben, denn dann hätte der Fotograf gleich auf eine Agentur zurückgreifen können für seinen Workshop...

    Dem Typen ging es aus meiner Sicht nur darum, ein gutaussehendes Mädel für "dünnes Geld" vor die Kameras zu bringen und so die Kosten für seine Workshpteilnehmer gering zu halten.
    Und sorry, wer einen Workshop plant, bei dem die Teilnehmer vermutlich einen festen Betrag bezahlen, der muss im Vorfeld schon dafür sorgen, dass die Teilnahmegebühren schon so kalkuliert sind, das er Eventualitäten "auffangen" kann. Da irgendein gutaussehendes Mädel auf der Straße anzusprechen, ist schon mehr als "abenteuerlich", wenn er im Vorfeld selbst Geld von den Teilnehmern erhalten hat oder zu erhalten hofft.

    Sowas plant man schon im Vorfeld und spricht nicht erst irgendjemanden, der zufällig herumläuft an.

    Und das die Dame ein zweites Mal anfänglich zugesagt hat, dürfte eher damit zusammenhängen, dass es ihr geschmeichelt hat, nachgefragt zu werden. Von der "monetären" - Verlockung ist angesichts ihrer späteren Absage wohl kaum auszugehen, denn wäre die nennenswert, so hätte sie sich sicherlich in ein Taxi gesetzt und den Termin wahrgenommen.

    IMHO nur ein Fotograf, der erkennbar verärgert ist, dass seine "Billig-Konzepte" in der Planung nicht aufgegangen sind und dem vermutlich die Workshop-Teilnehmer wegen des geplatzten Termins nun "die Hölle heiß machen".

    Aber auch da hat die Dame keinerlei Dinge zu befürchten, denn erstens liegt es im Rahmen des Risikos des "Unternehmers Fotograf", das bestimmte Termine abgesagt werden können... und zweitens liegt es in seiner Verantwortung hier für eine risikofreie Veranstaltung zu sorgen bzw. sich auf "Notfälle" vorzubereiten... was hätte er denn gemacht, wenn das Mädel verstorben wäre bei dem Autounfall?

    Der Typ wird da niemals irgendeinen Anspruch geltend machen können, denn er handelt als "Unternehmer" mit allen Haftungen für Risiken.

    Der Fotograf ist - wie jeder andere, der Kurse gewerblich anbietet - letztlich auch darauf zu verweisen, seine Kursgebühren bei Nichtzustandekommen an die Teilnehmer zurück zu zahlen und im Vorfeld in seinen Abmachungen mit den Teilnehmern auch ein Scheitern aus höherem Grund zu erwähnen und über die Rückzahlung der Kursgebühren hinausgehende Schadenersatzansprüche abzulehnen.

    Insofern sehe ich da überhaupt keinen "Angriffspunkt" für irgendwelche Forderungen seitens des Fotografen an das Model.
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  7. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  8. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Nunmal langsam... nicht alle Nebeneinkünfte sind sozialversicherungspflichtig wenn sie unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen !
    Das ganze ist ein recht komplexes Thema, wann welche Freigrenzen vorliegen, wann es Hartz-IV-Bezüge betrifft, ob mehrere Minijobs vorliegen, ob die eigentliche Tätigkeit auch zu beachten ist, welche Meldefristen es gibt, und ich kenne mich da nicht wirklich aus.

    Normalerweise dürfte gelegentliches Modeln auf Spaßbasis gegen ein kleines Entgeld kein Problem sein, denn wo kein Kläger, da kein Richter, aber hier versucht scheinbar jemand, ihr einen Strick draus zu drehen. Daher meine Überlegung, dass es auch unabhängig von der uns nicht bekannten beruflichen Situation keine Schwarzarbeit sein dürfte.

    Der simple Verweis auf Freigrenzen scheint mir riskant. Schließlich müssen auch 450-Euro-Jobs angemeldet werden.

    Deinen Ausführungen, was den Fotografen betrifft, schließe ich mich an. Auch wenn ich seinen Ärger über die vermutlich kurzfristige Absage verstehen kann, sein Verhalten ist völlig überzogen und unangemessen.

  9. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


  10. #6
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    ...

    Der simple Verweis auf Freigrenzen scheint mir riskant. Schließlich müssen auch 450-Euro-Jobs angemeldet werden.
    ...
    Ja, aber 450 Euro Jobs sind "wiederkehrende und feste Verhältnisse" und keine gelegentliche Nebeneinkunft...

    Hier wird es deutlicher dargestellt... https://www.akademie.de/wissen/neben...alversicherung

    Und hier kommen die omiösen 2.400 Euro her, steuerrechtliche Relevanz.... siehe Haufe Verlag.. https://www.haufe.de/finance/finance...HI2546229.html

    Hilft vielleicht in der Frage der vermeintlichen "Schwarzarbeit" weiter..

    Nach wie vor... die Dame hat ohnehin nichts zu befürchten...

    LG
    Henry
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  12. #7
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    Ich kann mich nur anschließen, wirkt alles sehr unseriös aber anscheinend hat der Herr Fotograf mit seinen Aussagen eine bleibende Wirkung hinterlassen, sonst wäre nicht soviel Unsicherheit vorhanden. Letztendlich beruhigen wird wahrscheinlich nur die Aussage eines Anwalts und meines Wissens kann man sich hierzu eine günstige Unterstützung beim Verbraucherschutz holen, vor allem wenn die Worte unseriös, Vertrag und Entschädigung fallen.
    VG Danyel

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  14. #8
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    Hier habe ich noch einen Link gefunden, der viele der Punkte aufgreift und eigentlich deutlich zeigt, dass der Fotograf ohne schriftlichen Vertrag keine wirkliche Handhabe hat:
    https://www.atm-anwaltskanzlei-tilo-...odell-vertrag/
    VG Danyel

  15. Folgender Benutzer sagt "Danke", Dbuergi :


  16. #9
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    Vielen lieben Dank schon mal für eure sachlichen Meinungen.
    Im Grunde war meine erste Einschätzung der eurigen sehr ähnlich und ich habe ihr gesagt, dass sie erstmal Ruhe bewahren und ihn kommen lassen soll, mMn passiert da eh nichts.

    Aber, das ist natürlich auch bedingt durch Lebenserfahrung, bewirkt eine angekündigte Schadenersatzforderung erstmal eine gewisse Panik, die mich vor 30 Jahren auch beunruhigt hätte.

    Ich halte euch auf dem laufenden, das Ganze ist noch recht frisch, der Anruf des sog. Fotografen war diesen Montag...
    Gruß
    Rolf
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